Bericht zum Stammtisch des Neuenhagener Gewerbeverbandes am 10. Juni 2003

Im Mittelpunkt stand die Diskusion zur Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen.
Als Gäste waren hierzu der Bürgermeister Herr Henze, die Bauamtsleiterin Frau Rompf sowie die Gemeindevertreter Herr Leppin (BGN) und Herr Ott (B90) anwesend.
Ausgangspunkt der Diskussion war ein Brief des Neuenhagener Gewerbeverbandes an den Bürgermeister, in dem ein Umdenken in der Gemeinde bei der Vergabepraxis gefordert wurde. Zu oft sei der billigste Anbieter nicht der wirtschaftlich günstigste. Wiederholt wären Garantieleistungen erforderlich geworden, die Billigfirma inzwischen aber nicht mehr existent.
Wirtschaftlich günstiger wäre es auch, wenn bei nicht zu stark abweichenden Preisen ortsnahe Firmen beauftragt werden, weil dann Steuergelder der Firmen und ihrer Beschäftigten in der Gemeinde bleiben und somit hier ein Geldkreislauf realisiert wird. Dasselbe Geld kann also mehrfach ausgegeben werden und fließt nicht in eine andere Region.

Herr Henze antwortete, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Runderlass des Ministeriums des Innern geregelt wurden und dass 80 % der gewerblichen Leistungen an Neuenhagener Unternehmen vergeben werden.
Der Runderlass des MdI sieht vor, dass bis zu 5.000 Euro Aufträge freihändig vergeben werden können und bis zu 100.000 Euro mit einer beschränkten Ausschreibung. In der Regel (aber nicht immer) sollen Angebote von 6 Bietern eingeholt werden.
In der sich anschließenden Diskussion gab es einen regen Gedankenaustausch zwischen den Gewerbetreibenden und den Vertretern der Gemeinde, in dem zu vielen Fragen ein Konsenz erreicht wurde.
In der Zukunft wird es darauf ankommen, nicht generell dem billigsten sondern dem für die Gemeinde wirtschaftlich günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Das Bauamt wird den Gewerbeverband und die Neuenhagener Unternehmen besser über die Ausschreibungsergebnisse informieren und bei auftretenden Problemen wird der Gewerbeverband zu den konkreten Projekten das Gespräch mit dem Bauamt suchen.
Bereits bei der Planung von Leistungen sollten die Losgrössen nach Möglichkeit unter 100.000 Euro gehalten werden, um ortsansässigen Firmen bessere Chancen zur Teilnahme an Ausschreibungen zu geben.

Im zweiten Teil des Abends stellte Herr Polei den "Wirtschaftsdienst Polei & Partner" vor.