Bericht zum Stammtisch des Neuenhagener Gewerbeverbandes
am 9. September 2003
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Soll Neuenhagen das Stadtrecht
beantragen?
An dieser Stammtisch-Diskussion des Neuenhagener Gewerbeverbandes
beteiligten sich auch der Bürgermeister Herr Henze und der Stellvertretende
Vorsitzende des Wirtschaftsbeirates Herr Frank.
Als erstes wurde die rechtliche Situation für die Beantragung des
Stadtrechts bewertet. Das wichtigste Kriterium: Eine Stadt muß (in
Ballungsgebieten) mindestens 10000 Einwohner haben. Weitere Kriterien
sind:
- es muß eine dominant geschlossene mehrgeschossige Bauweise geben
- vorhandene öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistung
- Einkaufsmöglichkeiten für den normalen und gehobenen Bedarf
- Schulen bis zum Gymnasium
- kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kino, Bad, ...
- Ärztliche Versorgung
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Nach Untersuchungen der Gemeindeverwaltung soll Neuenhagen diese Kriterien
erfüllen.
Finanziell und steuerrechtlich gebe es keine Unterschiede zwischen Stadt
oder Gemeinde. Es gibt für die Bürger keine höheren Belastungen
aber auch keine Vergünstigungen. Es würden nur die einmaligen
Kosten für die Umwandlung (Antragsstellung, Briefköpfe usw.)
entstehen.
Als Stadt würde Neuenhagen gegenüber der Umgebung wirtschaftlich
und politisch aufgewertet und sein Image deutschlandweit verbessern. Das
erleichtert die Ansiedlung von Gewerbe mit Arbeitsplätzen und den
Zuzug gutsituierter Bürger, wodurch die Einnahmen von Neuenhagen
steigen. Somit wird mehr Geld für den Straßenbau und die Entwicklung
Neuenhagens nach den Vorstellungen seiner Bürger vorhanden sein.
Der Gewerbeverband wird diese Frage weiter diskutieren, um einen gemeinsamen
Standpunkt zu erarbeiten.
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