Bericht zum Stammtisch des Neuenhagener Gewerbeverbandes am 9. September 2003

Soll Neuenhagen das Stadtrecht beantragen?

An dieser Stammtisch-Diskussion des Neuenhagener Gewerbeverbandes beteiligten sich auch der Bürgermeister Herr Henze und der Stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsbeirates Herr Frank.
Als erstes wurde die rechtliche Situation für die Beantragung des Stadtrechts bewertet. Das wichtigste Kriterium: Eine Stadt muß (in Ballungsgebieten) mindestens 10000 Einwohner haben. Weitere Kriterien sind:
- es muß eine dominant geschlossene mehrgeschossige Bauweise geben
- vorhandene öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistung
- Einkaufsmöglichkeiten für den normalen und gehobenen Bedarf
- Schulen bis zum Gymnasium
- kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kino, Bad, ...
- Ärztliche Versorgung
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Nach Untersuchungen der Gemeindeverwaltung soll Neuenhagen diese Kriterien erfüllen.

Finanziell und steuerrechtlich gebe es keine Unterschiede zwischen Stadt oder Gemeinde. Es gibt für die Bürger keine höheren Belastungen aber auch keine Vergünstigungen. Es würden nur die einmaligen Kosten für die Umwandlung (Antragsstellung, Briefköpfe usw.) entstehen.
Als Stadt würde Neuenhagen gegenüber der Umgebung wirtschaftlich und politisch aufgewertet und sein Image deutschlandweit verbessern. Das erleichtert die Ansiedlung von Gewerbe mit Arbeitsplätzen und den Zuzug gutsituierter Bürger, wodurch die Einnahmen von Neuenhagen steigen. Somit wird mehr Geld für den Straßenbau und die Entwicklung Neuenhagens nach den Vorstellungen seiner Bürger vorhanden sein.

Der Gewerbeverband wird diese Frage weiter diskutieren, um einen gemeinsamen Standpunkt zu erarbeiten.