Standpunkt des Neuenhagener Gewerbeverbandes zur Errichtung von Werbeanlagen
10.03.2004
Der Gewerbeverband befasste sich auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung bei mehreren Stammtischen mit der Errichtung von Werbeanlagen.
Die geltende Brandenburger Bauordnung erlaubt Werbeflächen mit einer Größe bis zu 2,5 m².
Mit einer entsprechenden Ortssatzung wären Schilder bis zu einer Größe von 10 m² und einer Höhe von 5 m möglich.
Der Gewerbeverband kam zu der Auffassung, dass eine Satzung nicht nötig wäre. Werbeflächen mit einer Größe von 2,5 m² reichen für die Gewerbetreibenden aus. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass größere Anlagen sich im Ortsbild störend auswirken können.
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