| Standpunkt
des Neuenhagener Gewerbeverbandes zur Errichtung von Werbeanlagen 10.03.2004 |
| Der Gewerbeverband
befasste sich auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung bei mehreren Stammtischen
mit der Errichtung von Werbeanlagen. Die geltende Brandenburger Bauordnung erlaubt Werbeflächen mit einer Größe bis zu 2,5 m². Mit einer entsprechenden Ortssatzung wären Schilder bis zu einer Größe von 10 m² und einer Höhe von 5 m möglich. Der Gewerbeverband kam zu der Auffassung, dass eine Satzung nicht nötig wäre. Werbeflächen mit einer Größe von 2,5 m² reichen für die Gewerbetreibenden aus. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass größere Anlagen sich im Ortsbild störend auswirken können. |